Organisatorische Regeln


ORGANISATORISCHE REGELN DER MEDIZINISCHEN EINHEIT  

TELMEDICIN SP. VON O.O.

 

§1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

 

1. Diese Organisationsordnung wird für die medizinische Einheit festgelegt, die unter dem Namen: TELMEDICIN SPÓŁKA Z OGRANICZONĄ ODPOWIEDZIALNOŚCIĄ mit Sitz in Warschau in der Marynarska-Straße 13, Postleitzahl 02-674, tätig ist und in das Unternehmerregister des Landesgerichtsregisters eingetragen ist, das vom Bezirksgericht für die Hauptstadt Warschau in Warschau, Polen, geführt wird. Handelsabteilung Warszawy XII des Nationalen Gerichtsregisters unter der Nummer KRS: 0000516452, NIP: 5272720484, REGON: 147453940, Stammkapital von 5 000,00 PLN, eingetragen im Register der Einrichtungen, die eine medizinische Tätigkeit ausüben, geführt vom Woiwoden Masowiens, Buchnummer 000000191183-W-14 (in abgekürzter Form Telmedicin sp. z o.o.), nachstehend "Telmedicin" genannt).

2. Die medizinische Einrichtung übt ihre therapeutische Tätigkeit in einem Unternehmen namens Telemedico aus. 

3. Die medizinische Einheit arbeitet auf einer Basis von:

a. Allgemein geltenden Gesetzen, insbesondere das Gesetz vom 15. April 2011 über die therapeutische Tätigkeit (d.h. Gesetzblatt von 2016, Pos. 1638 in der geänderten Fassung - im Folgenden als "u.d.l." bezeichnet);

b. Eintragung in das Register der Einrichtungen, die eine therapeutische Tätigkeit ausüben, das vom Woiwoden Masowiens geführt wird;

c. diesen organisatorischen Regeln,

d. Betriebsvereinbarungen.

4. Telmedicin führt therapeutische Aktivitäten in den Gebieten durch (Abteilungscode der Gesundheitsfunktionen HC.1.3.9):               

a. Innere Krankheiten (Abteilungscode für den medizinischen Bereich - 07)

b. Familienmedizin (Abteilungscode für den medizinischen Bereich - 16)

c. Neurologie (Abteilungscode für den medizinischen Bereich - 22)

d. Orthopädie und Traumatologie des Bewegungsapparats ( Abteilungscode für den medizinischen Bereich -25)

e. Pädiatrie (Abteilungscode für den medizinischen Bereich - 28)

f. Urologie (Abteilungscode für den medizinischen Bereich - 34)

g. Angiologie (Abteilungscode für den medizinischen Bereich - 37)

h. Lungenkrankheiten (Abteilungscode für den medizinischen Bereich- 42)

i. Endokrinologie (Abteilungscode für den medizinischen Bereich - 44)

j. Kardiologie (Abteilungscode für den medizinischen Bereich - 53)

k. Allgemeine Krankenpflege (Abteilungscode für den medizinischen Bereich - 101)

l. Psychiatrie (Abteilungscode für den medizinischen Bereich - 30)

m. Diabetologie (Abteilungscode für den medizinischen Bereich - 43)

n. Geburtshilfe und Gynäkologie (Abteilungscode für den medizinischen Bereich - 29)

o. Dermatologie (Abteilungscode für den medizinischen Bereich - 09)

p. Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde (Abteilungscode für den medizinischen Bereich- 26)

q. Allergologie (Abteilungscode für den medizinischen Bereich – 36).

 

§2 ZIELE UND VORGABEN

 

1. Der Zweck von Telmedicin ist die Gestaltung therapeutischer Aktivitäten und die Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen im Fernabsatz, d.h. mittels Informations- und Kommunikationssystemen im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 des u.d.l.

2. Die Hauptaufgaben von Telmedicin sind:

a. Beratung und Konsultation im Rahmen des in §1(4) angegebenen Umfangs durch medizinisches Fachpersonal und andere Spezialisten, wie z.B. Ernährungswissenschaftler oder Psychologen;

b. Durchführung wissenschaftlicher Forschung;

c. Förderung der Gesundheit;

d. Weiterbildung der Patienten.

 

§ 3. ORGANISATIONSSTRUKTUR, ORGANISATION UND AUFGABEN DER EINZELNEN ORGANISATIONSEINHEITEN UND BEREICHE

 

1. Telmedicin hat folgende Organisationseinheiten:

a. Telemedico, Marynarska-Straße 13, 02-674 Warschau

2. Telmedicin hat folgende Organisationseinheiten:

a. Telemedico - telemedizinische Tätigkeit, Marynarska Straße 13, 02-674 Warschau

3. Die folgenden Stellen sind in der medizinischen Telemedicin- Einrichtung verfügbar:

a. Geschäftsführer - der Vorstand von Telmedicin fungiert als Geschäftsführer

b. Ärzte

c. Krankenschwester

d. Hebamme

e. Rettungshelfer

f. Ernährungswissenschaftler

g. Psychologe.

4. Grundlegende Verantwortungsbereiche:

a.  Geschäftsführer

a.i. Organisations- und Leitungsarbeit der untergeordneten Mitarbeiter

a.ii. Genehmigung von Investitionsplänen

a.iii. Erstellung von normativen Akten (interne Anordnungen)

a.iv. Erteilung von allgemeinen Vollmachten und Befugnissen und zur Behandlung bestimmter Angelegenheiten

a.v. Vertretung der Einheit vor den externen Prüfbehörden im Rahmen ihrer Durchführung und des Prüfverfahrens

a.vi. Abschluss von Verträgen für medizinische Dienstleistungen,

a.vii. Unterzeichnung von zivilrechtlichen Verträgen, 

a.viii. Einstellung und Entlassung von Mitarbeitern einer therapeutischen Einrichtung,

a.ix. Öffentliches Reden und Zusammenarbeit mit den Medien,

a.x. Belohnung und Bestrafung von Mitarbeitern.

b. Arzt

b.i. Bereitstellung von Gesundheitsdienstleistungen, die in den Vorschriften der therapeutischen Einheit definiert sind

b.ii. Weiterbildung der Patienten,

b.iii. Reaktion auf den Patienten-Chat auf der telemedi.co-Plattform der therapeutischenEinheit,

b.iv. Durchführung wissenschaftlicher Forschung.

c. Krankenschwester/Rettungsassistent/ Hebamme

c.i. Bereitstellung von Gesundheitsdiensten

c.ii. Beantworten von Anrufen mit Anfragen,

c.iii. Beantworten fragwürdiger E-Mails,

c.iv. Erstellen von Kundenkonten für Patienten auf der telemedi.co-Plattform

c.v. Archivierung der notwendigen Dokumente

c.vi. Ausbildung von medizinischem Personal  

c.vii. Weiterbildung der Patienten 

d. Ernährungswissenschaftler

d.i. Beratung zur richtigen Ernährung

d.ii. Erstellen von Diätplänen

e. Psychologe

e.i.. Bereitstellung von psychologischen Beratungen

e.ii. Weiterbildung

4. Der Geschäftsführer von medizinischen Einrichtung ist gleichzeitig Geschäftsführer der Telmedicin-Organisationseinheiten.

 

§ 4. ART DER THERAPEUTISCHEN TÄTIGKEIT UND UMFANG DER ERBRACHTEN GESUNDHEITSLEISTUNGEN

 

1. Telmedicin führt Behandlungsmaßnahmen durch die Bereitstellung ambulanter Gesundheitsdienste durch.

2. Telmedicin bietet Gesundheitsdienste wie:

a. ambulante, fachärztliche Versorgung im Bereich der inneren Krankheiten, Neurologie, Orthopädie, Pädiatrie, Urologie, Angiologie, Pulmologie, Endokrinologie, Kardiologie, Psychiatrie, Diabetologie, Geburtshilfe und Gynäkologie, Dermatologie, Allergologie, HNO-Heilkunde

b. Durchführung von medizinischen Untersuchungen aus der Ferne - unter Verwendung moderner Informations- und Kommunikationstechnologien,

c. Bereitstellung von medizinischen Beratungen und Erstellung von medizinischen Gutachten,

d. Bereitstellung von diätetischer und psychologischer Beratung,

e. Aktivitäten zur Gesundheitserziehung und Gesundheitsförderung.



§ 5. ORT UND ZEIT DER LEISTUNGSERBRINGUNG

 

1. Telmedicin erbringt Dienstleistungen in seinem Firmensitz.

2. In den Räumen von Telmedicin werden Dienstleistungen ausschließlich durch ICT-Systeme oder Kommunikationssysteme bereitgestellt.

3. Gesundheitsdienstleistungen durch Kommunikation oder Informations- und Kommunikationssysteme werden während der Arbeitszeit der therapeutischen Einheit erbracht.

Die Arbeitszeiten der therapeutischen Einheit (Zeitplan) werden durch Beschluss des Vorstands von Telmedicin festgelegt.

4. Telmedicin spezifiziert im Detail den Arbeitszeitplan und den Umfang der in der therapeutischen Einheit erbrachten Leistungen. Der Zeitplan wird auf der Website www.telemedi.co veröffentlicht.

 

§ 6.PROZESSVERLAUF VON  ERBRINGUNG DER GESUNDHEITSDIENSTLEISTUNGEN

 

1. Die Gesundheitsdienste innerhalb von Telmedicin werden von:  Krankenschwestern, Rettungsassisten, Hebammen und Ärzten (in den in § 1 Punkt angegebenen Fachgebieten) erbracht.

2. Die Registrierung der Patienten erfolgt durch eine Krankenschwester/ einen Rettungsassisten oder selbständig durch den Patienten auf der Internetplattform www.telemedi.co. Die Einrichtung eines Patientenkontos im System ist gleichbedeutend mit einer Patientenregistrierung.

3. Die Gesundheitsdienste in Telmedicin werden ausschließlich über ICT-Systeme oder Kommunikationssysteme erbracht.

4. Die Gesundheitsdienste werden von Ärzten, medizinischer Krankenschwestern oder Rettungsassisten geleistet, die bei Telmedicin angestellt sind oder mit Telmedicin auf der Grundlage eines Dienstleistungsvertrags oder einer Kooperationsvereinbarung zusammenarbeiten. Gesundheitsdienstleistungen können auch von einer anderen medizinischen Einrichtung auf der Grundlage eines Dienstleistungsvertrags oder einer Kooperationsvereinbarung zwischen der Einrichtung und Telmedicin erbracht werden.

5. Wenn es medizinische Indikationen dafür gibt, insbesondere in Situationen, in denen das Leben oder die Gesundheit des Patienten direkt bedroht sind, wird der Arzt / die Krankenschwester / der Rettungsassist den Patienten sofort kontaktieren. Der Patient sollte bei der medizinischen Einrichtung erscheinen, die Gesundheitsdienste anbietet, damit die medizinischen Indikationen erfüllt werden können.

 

§ 7. EINZIEHUNG VON GEBÜHREN FÜR GESUNDHEITSDIENSTE UND  HÖHE DER GEBÜHREN

 

1. Die therapeutische Einheit erbringt Gesundheitsdienstleistungen gegen Bezahlung auf der Grundlage von Verträgen, die mit:

a. Patienten,

b. Partnern abgeschlossen wurden.

2. Musterverträge für Gesundheitsdienstleistungen werden den Patienten vor der Erbringung der Dienstleistungen zur Verfügung gestellt. Für Telmedicin ist der Mustervertrag die Regelung für elektronische Dienstleistungen, die auf der Telmedicin-Website verfügbar ist. Der Patient ist verpflichtet, diese Regelung vor der Erbringung der Dienstleistungen zu akzeptieren.

3. Telemedicin stellt den Patienten und Partnern die Preisliste zur Verfügung.

4. Krankenschwester/ Arzt/therapeutische Einheit informiert Patienten oder Partner darüber, welche Gesundheitsdienstleistungen in den Umfang der erworbenen Dienstleistung fallen und welche nicht.

5.Bei Vertragsabschluss werden die Patienten oder Partner über die Möglichkeit informiert, die Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen zu stornieren.

6. Nach Vertragsabschluss behält sich Telmedicin das Recht vor, die Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen zu verweigern, wenn es unzumutbar wäre oder die Umstände darauf hindeuten, dass sich der Patient einer fachärztlichen Untersuchung in der medizinischen Einrichtung unterziehen sollte.

7. Die Sache der Vergütung im Falle des Rücktritts des Patienten/Partners oder bei Verweigerung der Leistung durch Telmedicin ist  durch die Vereinbarung mit dem Patienten/Partnern geregelt.

 

§ 8. MÖGLICHKEIT, MEDIZINISCHE DOKUMENTATION ZUR VERFÜGUNG ZU STELLEN

 

1. Telmedicin führt Krankenakten von Patienten, die Gesundheitsleistungen nutzen. Telemedicin gewährleistet den Schutz und die Vertraulichkeit der in dieser Dokumentation enthaltenen Daten gemäß dem allgemein geltenden Recht.

2. Telmedicin stellt medizinische Unterlagen zur Verfügung:

a. dem Patienten, Ihren gesetzlichen Vertreter, der vom Patienten bevollmächtigten Person;

b.Anbietern von Gesundheitsdiensten, wenn eine solche Dokumentation notwendig ist, um die Kontinuität der Gesundheitsdienste zu gewährleisten;

c. Öffentlichen Behörden, Selbstverwaltungsorganen der medizinischen Berufe und Beratern, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben, insbesondere der Kontrolle und Überwachung, erforderlich ist;

d. Gesundheitsminister, Gerichten (einschließlich Disziplinargerichten), Staatsanwälten, Gerichtsärzten und Beauftragten von Beruf-Verantwortun,  im Zusammenhang mit ihren Verfahren;

e. Behörden und Organen, die nach gesonderten Gesetzen berechtigt sind, wenn die Prüfung auf ihren Antrag hin durchgeführt wurde;

f. Rentenbehörden und Invaliditätsbewertungsausschüsse, im Zusammenhang mit ihren Verfahren;

g. Stellen, die Aufzeichnungen über medizinische Leistungen führen, soweit dies zur Führung von Aufzeichnungen erforderlich ist;

h. Versicherungsgesellschaften, mit Zustimmung der Patienten;

i. Medizinischen Ausschüssen, die dem Innenminister unterstellt sind; militärischen medizinischen Ausschüssen und medizinischen Ausschüssen des Amtes für innere Sicherheit;

j. Arzt oder  Krankenschwester in Verbindung mit einem Bewertungsverfahren, das von einer Einrichtung, die Gesundheitsdienstleistungen anbietet, auf der Grundlage der Zulassungsvorschriften für die Gesundheitsversorgung durchgeführt wird, soweit dies zur Beurteilung des Gesundheitszustands des Patienten erforderlich ist'

k. Ausschuss für die Beurteilung medizinischer Vorfälle im Rahmen seines Verfahrens;

l. Erben des Patienten im Rahmen des Verfahrens vor dem Ausschuss zur Beurteilung medizinischer Vorfälle;

m. Personen, die Kontrolltätigkeiten gemäß Artikel 39 Absatz 1 des Gesetzes vom 28. April 2011 über das System zum Schutz von Informationen im Gesundheitswesen ausüben;

n. Hochschulen/ Universitäten oder Forschungsinstituten zur Verwendung für wissenschaftliche Zwecke, ohne den Namen und andere Daten, die eine Identifizierung der betreffenden Person ermöglichen, offenzulegen.

3. Medizinische Dokumentation ist auf der folgenden Grundlage zur Verfügung gestellt:

a. chriftlicher Antrag der bevollmächtigten Person (per Post/E-Mail oder als Bestätigung eines mündlichen Antrags, der in den Räumlichkeiten der medizinischen Einrichtung gestellt wurde),

b. über die Plattform gestellte Anfrage,

c. per E-Mail gestellte Anfrage.

4.Telmedicin ist erforderlich, die Person zu identifizieren, die die medizinischen Unterlagen anfordert. Die korrekte Identifizierung ist eine Voraussetzung für den Zugang zu den Unterlagen. Daher kann Telmedicin die Zusendung eines Scans des Ausweises verlangen, der als beglaubigte Kopie des Originals vorliegt.   

5. Der Antrag auf Zugang zu den medizinischen Unterlagen und die Bestätigung des Zugangs zu den medizinischen Unterlagen sind zusammen mit den medizinischen Unterlagen aufzubewahren.

6. Medizinische Dokumentation ist zur Verfügung gestellt:

a. zur Überprüfung,

b. durch die Erstellung von Auszügen, Kopien oder Abschriften,

c. durch die Ausstellung des Originals gegen eine Quittung und vorbehaltlich der Rückgabe nach Gebrauch, wenn die autorisierte Stelle oder Einrichtung Zugang zu den Originalen dieser Dokumentation beantragt,

d. durch elektronische Kommunikationsmittel,

e. auf einem elektronischen Datenträger.

7. Die Preisliste für die Bereitstellung von Krankenakten ist in der Preisliste für Dienstleistungen auf der Website www.telemedi.co zu finden.

8. Medizinische Dokumentation, einschließlich der Ergebnisse von Untersuchungen, wird den in §8.2.a) dieser Bestimmungen genannten Personen gegen Vorlage eines Lichtbildausweises, Reisepasses oder Führerscheins zur Verfügung gestellt. Bei Patienten oder ihren gesetzlichen Vertretern, die nicht polnische Staatsbürger sind, sind auch ausländische Ausweispapiere mit einem Foto zulässig.

 

§ 9. ZUSAMMENARBEIT MIT ANDEREN MEDIZINISCHEN EINRICHTUNGEN

 

1. Telmedicin - um die Korrektheit und Kontinuität des Prozesses der Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen zu gewährleisten - arbeitet mit anderen Einrichtungen zusammen, die Gesundheitsdienstleistungen für Patienten erbringen.

2. Das Unternehmen stellt anderen Einrichtungen, die therapeutische Aktivitäten durchführen, bei denen Telmedicin und Personen, die in seinem Namen Gesundheitsdienstleistungen erbringen, Informationen über den Patienten zur Verfügung, wenn:

a. Patient oder sein gesetzlicher Vertreter der Offenlegung des Geheimnisses zustimmt,

b. Geheimhaltung eines Geheimnisses das Leben oder die Gesundheit des Patienten oder anderer gefährden kann,

c. Es die Notwendigkeit besteht, die notwendigen Informationen über den Patienten im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Gesundheitsdiensten an andere an der Bereitstellung dieser Dienste beteiligte Angehörige der Gesundheitsberufe weiterzugeben,

d. das geltende Gesetzdies vorsieht.

3.Telmedicin stellt den Leistungserbringern im Gesundheitswesen die medizinischen Unterlagen der Patienten zur Verfügung, wenn diese  notwendig sind,die Kontinuität der Gesundheitsdienste zu gewährleisten.



§ 10. ART UND WEISE, WIE ORGANISATIONSEINHEITEN VERWALTET WERDEN

 

1. Telmedicin wird durch den Vorstand der Telmedicin sp. z o.o. vertreten.

2. Der Vorstand von Telmedicin sp. z o.o. leitet die Organisationseinheiten.

3. Der Vorstand von Telmedicin sp. z o.o. übt alle Rechte und Pflichten aus, die Telmedicin nach allgemein gültigem Recht auferlegt werden.

4. Die ausschließliche Entscheidung des Vorstands lautet wie folgt:

a. Entscheidungen über die Finanzen von Telmedicin, einschließlich der Preisgestaltung für Dienstleistungen,

b. Genehmigung von Investitionsplänen und Auditen

c. Einreichung von Vorschlägen für Änderungen der organisatorischen Regeln der medizinischen Einheit bei den autorisierten Behörden

d. Erlass interner normativer Akte,

e. Erteilung von Vollmachten und Ermächtigungen,

f. Im Namen von Telmedicin vor Ämtern, Gerichten und Verwaltungsbehörden zu sprechen,

g. Abschluss von Verträgen für Gesundheitsdienstleistungen,

h. Abschluss von zivilrechtlichen Verträgen,

i. Begründung und Kündigung von Arbeitsverhältnissen.

5. Der Vorstand leitet den Betrieb mit Hilfe von Personen in unabhängigen Positionen, die auf der Grundlage von ihnen erteilten Vollmachten handeln.

 

§ 11. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

 

1. Diese Regeln und Vorschriften wurden auf der Grundlage der geltenden Vorschriften, insbesondere der u.d.l., entwickelt.

2. Die Bestimmungen gelten für alle Mitarbeiter der Telmedicin und mit ihr kooperierende Einrichtungen, die Gesundheitsdienste zugunsten der Telemedizin, ihrer Patienten, Partner und Personen, die von Patienten auf der Grundlage der Verordnungen, Gesetze oder Vorschriften für die elektronische Erbringung von Dienstleistungen benannt oder autorisiert wurden, erbringen.

3. Die Bestimmungen treten am Tag der Genehmigung durch den Geschäftsführer der therapeutischen Einheit in Kraft.